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Jedermannsrecht

 

Das Norwegische Freiheitsgesetz (Friluftsloven) sagt vieles über das "Allemannsretten". Eine direkte Übersetzung des Wortes Friluftsloven ist nicht möglich, da man als Deutscher nicht "norwegisch" denken kann.

(Zu 99% jedenfalls nicht)

Im Prinzip können Sie sich in Norwegen überall in der Natur frei bewegen, solange nichts anderes angegeben ist. Unzählige Möglichkeiten, um eine erlebnisreiche Erkundungstour zu machen! Das Jedermannsrecht ermöglicht es Ihnen, sich in der Natur zu bewegen, d.h. am Strand, im Wald, im Gebirge und in anderen Gebieten, die nicht erschlossen sind. Das gilt allerdings nicht für Autotouristen. Es ist aber verboten, ohne Genehmigung des Besitzers landwirtschaftliche Nutzflächen zu betreten.
Dazu zählen auch Wiesen, Rodungen, Baumschulenfelder und ähnliche Gebiete, wo eine öffentliche Passage dem Besitzer schaden könnte. Sie müssen sich überall vorsichtig fortbewegen, so dass weder die Natur noch das Eigentum Schaden nehmen. Nehmen Sie Rücksicht auf Tiere und Personen, die sich in dem Gebiet befinden. Das Jedermannsrecht ist im
"Gesetz über das Leben im Freien" vom 28. Juni 1947 festgeschrieben.

Das Jedermannsrecht erlaubt, dass man die Natur als Aufenthaltsort frei nutzen und sich der Früchte der Natur bedienen darf, natürlich mit der gebührenden Rücksichtnahme auf Menschen, Tier- und Pflanzenwelt.

Dafür gibt es ein paar einfache Regeln:

  • Sich nicht dort aufhalten, wo es verboten ist, Naturschutzgebiete respektieren.
  • Gehen, wenn der Besitzer einen dazu auffordert.
  • Beim Zelten, Ankern und Schwimmen Abstand zu Häusern und Hütten waren (mindestens 150 Meter)
  • Wenn man sich unsicher ist, lieber vorher fragen
  • Keinen Abfall zurücklassen.
  • Beackertes Land nicht betreten.
  • Nicht unnötig Weideland betreten, Gatter hinter sich schließen.
  • Keine Schonungen betreten.
  • Keine frischen Zweige und Schösslinge abbrechen.
  • Keine Baumrinden anritzen, kein Holz schlagen, keine Nägel in Bäume schlagen oder Stahlseile um Stämme spannen.
  • Nicht herumlärmen!!!!!!!!!!!!!!!!
  • Tiere nicht stören, sich von Nestern, Höhlen und anderen Tierbehausungen fernhalten.
  • Nicht im Wald oder in der Nähe Feuer machen. Vorsichtig mit Feuer umgehen. Feuerstelle erst verlassen, wenn das Feuer vollständig erloschen ist! Die örtlichen Brandbestimmungen beachten. Oftmals gilt eine besondere Feuerverordnung.
  • Nur Pflanzen pflücken, die man auch wirklich verzehrt oder gleich in die Vase stellt.
  • Keine Pflanzen ausgraben.
  • Keine Pflanzen pflücken oder ausgraben, die unter Naturschutz stehen

Wandern


Man darf sich zu Fuß oder auf Skiern in allen Wäldern, auf Wiesen, Tundren und über das Gebirge bewegen, auch wenn dies privates Land ist. Man sollte sich aber, wenn es möglich ist, auf Wegen und Pfaden halten.

Zelten


Man darf in der Wildmark vorübergehend (nicht länger als zwei Tage) und auf eigene Gefahr zelten und rasten, auf bezeichneten Grundstücken und in der Nähe von Besiedelungen darf man dies nur mit Einwilligung des Eigentümers oder Pächters tun. Während der Jagdzeit ist das freie Zelten aus Sicherheitsgründen in bestimmten Gebieten häufig nicht erlaubt. Natürlich sollen sie den Zeltplatz so verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben.

Boot fahren


Man darf sich frei mit dem Boot auf allen fahrbaren Gewässern bewegen und das Boot in der Wildmark auch an Land ziehen, sowie für eine kurze Weile am Ufer festmachen. Bitte darauf achten, dass es viele Süßwassergewässer gibt, wo das Befahren mit Motorgetriebenen nicht gestattet ist. Immer vorher, am besten bei der nächst gelegenen Tankstelle nachfragen.

Auf dem Meer ist das Fahren mit motorgetriebenen Booten ohne Führerschein erlaubt, wenn sie vor dem 01.01.1980 geboren sind.

Bootsfüherschein

Schwimmen


Man darf über überall schwimmen, wenn es in gebührendem Abstand von bewohnten Häusern geschieht. An Trinkwasserentnahmestellen natürlich nicht. Dies ist aber durch entsprechende Schilder geregelt.

Beeren pflücken


Es dürfen in freien Gebieten Pilze, Beeren und wilde Nüsse und Blumen gepflückt werden. Multebeeren müssen gleich verzehrt werden. Vorsicht, diese Beeren gehören dem Grundeigentümer. Wenn es Gemeindeland ist, haben die Gemeindemitglieder das Vorrecht.

Feuer machen


Beim Feuer gilt immer: Unbedingte Vorsicht walten lassen! Im Zeitraum 15.April bis 15. September ist das Entfachen von offenem Feuer in der Nähe vom Wald verboten.

Aber nicht:

Fischen und Jagen
 

Es darf nicht ohne weiteres gefischt und gejagt werden. Wobei das Angeln im Meer fast frei von jeder Beschränkung ist.
Es ist wichtig dies einzuhalten, da die Norweger sehr Landschaftsverbunden sind.

 

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