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Angeln im Süßwasser Norwegen

 

Staatliche Lizenz:
Für das Angeln auf Lachs und Meerforelle im Süßwasser haben alle über 16 Jahre eine staatliche Angellizenz zu kaufen. Die Quittung ist beim Kauf des örtlichen Angelscheins vorzulegen. Zurzeit kostet die Lizenz 220 NOK für eine Einzelperson / Jahr.
Familie, (Ehepaare/Lebensgefährten u. Alleinstehende und deren Kinder zwischen 16 u. 18 Jahren) Gemeinschaftskarte: 355 NOK / Jahr. Die Karten haben immer den Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.03. des kommenden Jahres.

In den Gewässern mit Lachs, Meerforelle und Saibling gilt das Angeln oberhalb des Lachsführenden Teils des Gewässers, Flusses oder Baches als Binnenangeln.
Die staatliche Lizenz zum Lachs- und Meerforellenangeln im Süßwasser bekommt man in jedem norwegischen Postamt oder online im Internet:

http://fiskeravgift.miljodirektoratet.no/betal

Diese Infos sollte sich jeder Angler zu Herzen nehmen:

Grundsätzliches:

Das Sørlandet hält den Norwegenrekord der Versauerung. Diese Versauerung rottete den Lachs in allen großen Flüssen aus. Des weiteren sind sind viele Bestände der Binnenfische dem sauren Regen zum Opfer gefallen. Mehr als 200 Gewässer in Vest-Adger werden jedes Jahr mit staatlichen Mitteln gekalkt. Zusätzlich werden die großen Flüsse Mandalselva, Lyngna, Audna und Kvina gekalkt. Dieses Kalken hat mehreren Fischarten das Leben gerettet und es konnten auch wieder Lachse angesiedelt werden. Auch andere bereits ausgerottete Fischarten wurden durch Neubesatz wieder heimisch gemacht.
Eine Vorraussetzung um staatliche Mittel zum Kalken der Gewässer zu bekommen ist, dass die Allgemeinheit Zutritt zum Gewässer hat und dort nach Kauf einer Angellizenz dort angeln darf.

Jedermannsrecht (Kurzfassung):

Das Gesetz über das Leben im Freien (Norw. "Lov om friluftsliv") vom 28.06.1957 reguliert das freie Bewegungsrecht auf bewirtschafteten und unbewirtschafteten Flächen. In freier Natur kann sich jedermann das ganze Jahr über frei bewegen, wenn dies rücksichtsvoll und mit gebührender Behutsamkeit erfolgt. In der Zeit vom 15. Oktober bis 30. April kann sich jedermann auf bewirtschafteten Flächen bewegen, wenn der Boden gefroren oder Schneebedeckt ist.

Motorbootverkehr auf Gewässern:

Boote ohne Motor sind normalerweise in allen Gewässern erlaubt. Motorisierte Fahrzeuge sind nur auf Binnenseen mit einer Fläche von über 2 km² zugelassen. Achtet bitte auf die besonderen Regelungen für Trinkwasserquellen, Schutzgebiete und ähnliche Areale. Fragen zum Motorbootverkehr beantworten die Kommunen.

Lagerfeuer:

Wegen der großen Waldbrandgefahr ist das entzünden von offenen Feuern (auch Gaskocher) im Freien nur in der Zeit vom 15. September bis zum 15. April erlaubt. Vermeidet bitte Feuer auf großen Gesteinsflächen. Das Gestein kann dadurch Risse bekommen. Verlasst eine Lagerfeuerstätte immer so, wie ihr sie vorgefunden habt. Der Müll ist bitte mitzunehmen.

Fischereiaufsicht:

Die Aufsicht für Flüsse und Gewässer wird in der Hauptsache lokal von den Grundeigentümern in Zusammenarbeit mit der Umweltschutzabteilung des Fylkesmannen (Regierungspräsident im jeweiligen Regierungsbezirk) und der Polizei organisiert. Auf offener See wird das Fischen und Angeln vom lokalen Aufsichtspersonal, von der Polizei, der inneren Küstenwache, sowie dem Fischereidirektorat kontrolliert. Anfragen sind an die Polizei zu richten.

 

Regeln für das Angeln in Flüssen


Angelzeiten:
Die übliche Angelzeit für die Lachsflüsse in Vest-Adger ist vom 1.06. bis zum 15.09. des jeweiligen Jahres. Es gibt Ausnahmen, die können sich von Jahr zu Jahr ändern. Deshalb soll man sich für jeden Fluss immer erst erkundigen.

Weiteres:
Das Mindestmaß für Lachs und Meerforelle beträgt 35 cm. Kleinere Fische sind wieder ins Wasser zurück zu setzen.
Die Fangmeldungen über Lachs und Meerforelle sind an den Aussteller der Angellizenz abzugeben.
In Lachs und Meerforellen führenden Flüssen, Gewässern und Bächen gelten die Regeln für das Angeln von Lachs und Meerforellen. (Staatliche Lizenz vom Postamt ist hier ein Muss). In speziellen Fällen kann der Fylkesmannen oder der Inhaber der Angelrechte in Zusammenhang mit dem Fylkesmannen eigene Regeln für das Angeln der Süßwasserfische bestimmen.

Regeln für das Angeln von Lachs und Meerforelle im offenem Meer:

Geräte:
Angelruten und Handleinen sind zum Fangen von Lachs und Meerforelle auf offener See erlaubt. Es ist nicht erlaubt, irgendeine Form von Netzgeräten (z.B. Trollnetze, Fjordnetze, Makrelennetze, Schwimmnetze usw.) für das Fischen von Lachs und Meerforelle zu verwenden. Die Strafen bei Zuwiderhandlung sind sehr hoch. Norwegische Angler achten darauf und kennen kein Pardon. Zu Recht, denn wir sind Gast in dem Land!

Angelzeiten:
Das Fischen von Lachs und Meerforelle in der offenen See mit der Angel oder Handleine von Land aus ist das ganze Jahr über erlaubt. Während der Schonzeit für die Flüsse ist es nicht erlaubt, näher als 100 m von der Flussmündung zu fischen.

Vom 5.August bis 31. Mai ist es nicht erlaubt auf Lachs und Meerforelle vom Boot aus zu angeln (Flüsse). Außerhalb der Verbotszeiten sind pro Boot nur 2 Ruten oder Schnüre erlaubt.

Verbotszonen:
Karten als pdf zum herunterladen:

Tovdalselva
Otra

Sogndal / Lunde
Mandalselva
Audna
Lyngna
Kvina / Feda

Freies Angeln für Kinder unter 16 Jahre:
Kinder unter 16 Jahre angeln in der Zeit vom 1. Januar bis zum 20. August mit Angeln oder Handleinen frei nach Binnenfischen in allen Gewässern. Dort wo Angelscheine verkauft werden, haben Kinder das Recht auf einen kostenlosen Angelschein. Das freie Angeln gilt jedoch nicht in Lachs und Meerforellen führenden Gewässern, Flüssen und Bächen. Auch nicht für das Fangen von Flusskrebsen. Nach dem 20. August müssen auch die unter 16-Jährigen einen Angelschein kaufen. Wenn man zum Grundbesitzer geht, ist eine Legitimation für das Alter des Kindes mitzubringen.

 

Vermeidung der Verbreitung von Krankheiten und fremden Arten.

Die Verbreitung von Fischkrankheiten, Parasiten und neuen Arten stellt eine große Gefahr für die wilden Fischbestände Norwegens dar und kann die Angelgewässer für alle Zeit zerstören. Der Parasit Gyrodactylus salaris ist eine große Gefahr für den Lachs. Auch die Krankheit Furunkulose, die mit dem Zuchtlachs verbreitet wird, ist eine sehr ernste Gefahr für den Wildlachs.
Fremde Fischarten und andere Organismen, z.B. die Elritze und die Pflanze Wasserpest, können sehr großen Schaden anrichten. Alle Angler müssen ihren Beitrag dazu leisten, um die Verbreitung von Parasiten, Krankheiten und unerwünschten Arten zu verhindern.

Die Einfuhr von Regenwürmern aus dem Ausland

Regenwürmer, die vom Angler ausgegraben werden, dürfen nach Norwegen eingeführt werden. Die Würmer dürfen nicht mit Erde, Humus oder ähnlichem behaftet sein. Die Würmer sind mit Wasser zu reinigen und können dann in Sägemehl, Zellulose Material oder reinem Torf aus europäischen Ursprung gelegt werden.

Gekaufte Regenwürmer werden nicht geduldet. Die zugesetzten Elemente können ein Risiko für die Norwegische Natur mit sich bringen. Es besteht die Gefahr, dass ausländische Regenwürmer Schäden bei den einheimischen Arten hervorrufen könnten. Es besteht die Gefahr von eingeschleppten Parasiten oder andere Organismen.

Deswegen bitte folgende Regeln einhalten:

  • Angelgeräte, die in einem Gewässer benutzt wurden, müssen ganz trocken sein, bevor man diese in einem anderen Gewässer einsetzt. Gleiches gilt für Stiefel, Boote und anderes.
  • Angelgeräte sind dann zu desinfizieren, wenn eine ansteckende Krankheit nachgewiesen wurde, oder der Verdacht besteht. Auch wenn die Ausrüstung im Ausland vorher benutzt wurde. Der Destriksveterinär kann im Zweifelsfall genaue Auskünfte geben.
  • Fisch, der in einem Gewässer gefangen wurde, darf nicht in einem anderen Gewässer
    ausgenommen oder gewaschen werden. Bitte den Fischabfall eingraben oder an einem
    geeigneten Abfallplatz entsorgen.
  • Wasser aus einem Gewässer darf nicht in ein anderes gelangen.
  • Es ist verboten mit lebenden Ködern zu angeln.
  • Das aussetzen von Fischen, Krebsen und anderen Organismen ist verboten. Bei
    Zuwiderhandlung werden sehr hohe Geldstrafen fällig.
  • Wer kranke oder tote Fische entdeckt, meldet dies bitte der Kommune oder der
    Umweltschutzabteilung des Fylkesmannen (Tel. 0047 38176000)

Die Regeln sind sehr übersichtlich. Bedenkt, was ihr in Deutschland an Regeln habt.

 

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