Ausfuhrregeln
Achtung, ab 01.08.2025 gilt:
Strengere Regeln vom 1. August 2025: Die tägliche Fangberichterstattung wird verpfändet und eine Altersgrenze für die Exportquote von 12 Jahren wird eingeführt. Allmähliche Reduzierung der Exportquote: Ab 2026 wird die Quote zweimal im Jahr auf 15 kg und zweimal im Jahr 2027 auf 10 kg reduziert. Berechnungsziele: Die Regierung wird die Kontrolle stärken und den Schmuggel reduzieren, um nachhaltiges Touristenfischen zu gewährleisten.
Ab dem 1. August dieses Jahres sagen die touristischen Fischereifirmen täglich. Ab dem 1. August dieses Jahres wird eine Altersgrenze von 12 Jahren eingeführt, um von der Exportquote profitieren zu können. Ab dem 1. August dieses Jahres wird es strengere Anforderungen an die Exportdokumentation am Grenzübergang geben. Die Exportquote wird ab dem 1. Januar 2026 zweimal im Jahr auf 15 kg reduziert, und ab dem 1. Januar 2027 wird die Quote zweimal im Jahr 10 kg sein.
Die Exportquote ist 18 kg für Gäste bei registrierten Touristenfischereifirmen.
Quote und Dokumentation für den Export von Fisch Es ist nur möglich, Fische durchzuführen, wenn Sie Fisch haben und bei einer registrierten Touristenfischerei bleiben. Die Exportquote beträgt 18 Kilo Fisch- oder Fischprodukt. Sie können die Exportquote bis zu zwei Mal pro Jahr bringen. Sie können nicht zusätzlich Trophäenfische mitbringen Exportkontingent. Frischwasserfische wie Lachs, Meerforelle und Saibling kommen vor der Exportquote. Touristenfischer werden dokumentieren, dass das Fischen unter die Schirmherrschaft einer registrierten Touristenfischerei geraten ist, wenn sie Fische aus dem Land nehmen. Als Dokumentation akzeptiert die Zollverwaltung ein Dokument, das die folgenden Informationen enthält: den Namen, die Adresse und den Organisationsnummernnamen des registrierten Touristenfischereis für die OR oder diejenigen, die Fische unter der Schirmherrschaft des Zeitraums des Unternehmens haben
Die im Dokument genannten Personen müssen mit dem Fisch aus dem Land sein.
Geldstrafen für den Fischschmuggel Die Geldstrafen für Fischschmuggler, die illegale Fische aus Norwegen bringen, betragen 8.000 NOK und zusätzlich 200 Kronen pro Kilo Fisch- oder Fischgüter. Fischhandel ist sowohl Umwelt- als auch Wirtschaftskriminalität. Es macht es schwierig, einen guten Überblick über die Ressourcen-Outlets vom Meer zu erhalten. Ferner ist der ernsthafte Teil der Touristenfischereiindustrie ruiniert. Quelle: Die Direktion der Fischerei
Wer in norwegischen Gewässern angelt, ist mitverantwortlich für die Erhaltung der natürlichen Ressourcen der norwegischen Küstengebiete für heutige sowie künftige Generationen.
Angelausrüstung
Ausländische Staatsbürger ohne festen Wohnsitz in Norwegen dürfen sich mit Handausrüstung (Schnur, Schleppangel oder Angel) als Sportangler betätigen, ihren Fang jedoch nicht verkaufen.
Ausfuhrbeschränkung für Fisch und Fischprodukte
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für den Fang, den Sportangler im Meer im Bereich norwegischer Hoheitsgewässer machen.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für ganze bzw. ausgenommene Fische sowie für verarbeitete Produkte wie etwa Fischfilet.
• Fisch oder Fischprodukte, die nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb erworben wurden, werden der erlaubten Menge nicht zugerechnet.
• Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling werden der erlaubten Ausfuhrmenge nicht zugerechnet.
• Die Ausfuhrbeschränkung gilt für alle, auch für norwegische Staatsangehörige.
• Bei Verstoß kann der unerlaubte Fang beschlagnahmt werden.
• Die Zollbehörden überwachen die Einhaltung dieser Bestimmungen.
Der Zweck dieser Ausfuhrbeschränkung ist es, einem Fischereitourismus vorzubeugen, der mit großen Fangmengen lockt. Die Ausfuhrbeschränkung stellt keine Fangquote dar. Die Fischereibehörden appellieren jedoch an die Angeltouristen, den Angelsport verantwortungsbewusst auszuüben.
Mindestgrößen:
Die Fischereibehörden fordern jeden Angelsportler dazu auf, die auch für Berufsfischer geltenden Vorschriften zur Mindestgröße der Fische einzuhalten.