Jeder, der aus dem Ausland nach Norwegen kommt, ausgenommen Gebiete in den nordischen Ländern / Europa mit ausreichend geringer Infektionsausbreitung (grüne Länder / Gebiete in der Karte unten), muss sich in die Einreisequarantäne begeben, sofern sie nicht in den Ausnahmebestimmungen erwähnt sind in den Covid-19-Verordnungen.
Die Einreisequarantäne dauert 10 Tage. F ullvaksinerte und diejenigen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren, die Befreiung von der Einreisequarantäne . B GUARD , die die erste Dosis zwischen 3 und 15 Wochen erhalten haben , und Kinder unter 1 8 Jahre müssen in einem Eintrag Quarantäne, sondern kann beenden Quarantäne n , wenn sie Test negativ auf den ersten drei Tagen nach der Ankunft.
Derzeit kann nur die Vorlage eines norwegischen, dänischen oder schwedischen Corona-Zertifikats mit QR-Code von den norwegischen Behörden verifiziert werden , was als sichere und überprüfbare Möglichkeit gilt, Impfungen oder eine Krankheitsgeschichte zu dokumentieren .
Andere Personen in der Einreisequarantäne müssen sich sieben Tage nach der Ankunft mit einem PCR-Test testen. Testen sie dann mit PCR (kein Schnelltest) negativ auf Covid-19, können sie die Quarantäne verlassen.
Personen, die nach der Einreise nach Norwegen unter Quarantäne gestellt werden, müssen die ersten 3 Tage in Quarantänehotels übernachten, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen. Geschützte Personen, die vor 3 bis 15 Wochen die erste Impfdosis erhalten haben, und Minderjährige (unter 18 Jahren) müssen nicht in Quarantänehotels übernachten. Reisende aus Ländern außerhalb des EWR/Schengen und dem Vereinigten Königreich müssen sich grundsätzlich bis zu einem negativen Test frühestens nach 3 Tagen in Quarantänehotels aufhalten. Die restliche Einreisequarantäne kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden.
Reisende aus Ländern innerhalb des EWR / Schengen / Vereinigtes Königreich mit einer 14-tägigen Inzidenz von über oder gleich 500 / 100.000 oder in denen besondere professionelle Erwägungen zur Infektionskontrolle gelten, müssen sich 3 Tage lang in Quarantänehotels aufhalten.
An den Quarantänestandort werden besondere Anforderungen gestellt, wenn die Quarantäne nicht in einem Quarantänehotel durchgeführt wird .
Karte von Ländern / Regionen in Europa, die von der Quarantäne gedeckt werden , wenn Norwegen ab einschließlich Eingabe 21. Juni 2021 (die Karte wird jede Woche Nacht bis Montag um 00:00 Uhr aktualisiert) :
Wenn Sie aus einer "grünen Zone" nach Norwegen kommen, werden Sie unter Quarantäne gestellt und aus einer "roten Zone" werden Sie für 10 Tage unter Quarantäne gestellt (mit einigen Ausnahmen). Wenn Sie aus einem „dunkelroten Bereich“ oder „rot schattierten Bereich“ kommen, müssen Sie 10 Tage in Quarantäne und in einem Quarantänehotel. Wenn Sie über ein Gebiet ohne Quarantänepflicht nach Norwegen einreisen, verkürzt sich die Quarantänezeit um die Zeit, in der Sie sich im quarantänefreien Gebiet aufgehalten haben.
Grundsätzlich können mit einigen Ausnahmen nur norwegische Staatsbürger und in Norwegen lebende Ausländer nach Norwegen einreisen. U tlendinger die in einem Land / Gebiet leben zu , wo das macht Quarantäne nicht zur Verfügung stellen ( „ grüne Ländern / Regionen “ ) kann Norwegen eingeben .
Vom 19. Juni öffnete sich für die Einreise ausländischer Bürger in dem Europäischen Wirtschaftsraum oder im Vereinigten Königreich ansässig, das hat enge Beziehung (z. B. B arn, Eltern und Großeltern e ) an einer Person mit Wohnsitz in Norwegen . K jærester darf einreisen, setzt voraus , dass man durch einen Antrag bei der Einwanderungsbehörde (UDI) die Zustimmung zu solchen Schatzbesuchen erhalten hat .
Für die meisten Personen, die nach Norwegen reisen können, sind es immer noch obligatorische Tests, Reiseregistrierungen, Quarantäne- und möglicherweise Quarantänehotels, aber es gibt einige Ausnahmen (siehe Tabelle unten).
WHO |
Anforderungen bei der Einreise |
Vollständig geimpft und überprüft Covid-19 | Gültiges Corona-Zertifikat * |
3-15
Wochen nach der ersten Impfdosis und Kinder unter 18 Jahren |
Anmeldung vor Einreise ab 16
Jahren Gültiges Corona-Zertifikat * (diejenigen, die vor 3 bis 15 Wochen die erste Impfdosis erhalten haben *) Test vor und bei der Einreise Quarantäne für negative PCR nach 3 Tagen |
Andere Reisende über 18 Jahre |
Anmeldung vor Eintritt Test vor und bei der Einreise Quarantäne für negative PCR nach 7 Tagen Quarantänehotel für 3 Tage, aber einige Ausnahmen |
* Derzeit gilt nur die Vorlage eines norwegischen, dänischen oder schwedischen Corona-Zertifikats mit QR-Code, das von den norwegischen Behörden verifiziert werden kann, als sicherer und überprüfbarer Nachweis einer Impfung oder einer Krankheitsgeschichte. |
Bei der Einreise nach Norwegen besteht eine Registrierungspflicht. Jeder, der die Grenze nach Norwegen überquert, auch Reisende aus "grünen Ländern / Gebieten" müssen vor ihrer Ankunft im Land ein Reiseregistrierungsformular ausfüllen. Vollständig geimpft und Personen, die in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Personen, die aus quarantänepflichtigen Gebieten nach Norwegen kommen, müssen eine Bescheinigung über einen negativen Covid-19-Test vorlegen (vgl. Covid-19-Bestimmungen §4a). Zugelassene Testmethode ist die PCR (dh PCR oder andere Nukleinsäure- Amplifikationstests ) oder der Antigen-Schnelltest. Der Test muss in den letzten 24 Stunden vor der Ankunft in Norwegen abgelegt werden. Für Flugreisende gelten 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit des ersten Fluges. Das Zeugnis muss auf Norwegisch, Schwedisch, Dänisch, Englisch, Französisch oder Deutsch sein. Personen, die eine solche Bescheinigung nicht vorlegen können, kann die Einreise verweigert werden. Die Anforderung gilt auch für norwegische Staatsbürger und in Norwegen ansässige Personen, sofern die Erlangung einer solchen Bescheinigung nicht unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig war.
Das Erfordernis eines negativen Tests gilt nicht für Personen, die durch ein anerkanntes Laborverfahren nachweisen können, dass sie in den letzten sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren oder über ein Corona-Zertifikat vollständig geimpft wurden . Die Anforderung gilt auch nicht für bestimmte andere in §4a, cr genannte Gruppen, es wird jedoch empfohlen, dass sie sich vor der Einreise selbst testen.
Jeder, der nach Norwegen kommt, hat die Pflicht, sich am Grenzübergang zu testen. Es gibt einige Ausnahmen von der Anforderung, auch für vollständig geimpfte und Personen, die in den letzten 6 Monaten an Covid-19 erkrankt sind (vgl. Covid-19-Bestimmungen §4d). Der Test muss ein Antigen-Schnelltest sein. PCR-Tests können nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Personen, die mit einem Antigen-Schnelltest getestet wurden, sollten an der Teststation warten, bis das Testergebnis eindeutig ist, soweit dies nach den Bedingungen vor Ort möglich ist. Bei einem positiven Antigen-Schnelltest müssen Personen, die sich in den letzten 10 Tagen außerhalb des EWR und des Schengen-Raums oder des Vereinigten Königreichs aufgehalten haben, an der Grenzübergangsstelle einen PCR-Test machen. Andere Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest müssen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft einen PCR-Test machen.
Als Hauptregel gilt, dass Reisende nach Norwegen (einschließlich der in Norwegen lebenden) verpflichtet sind, Teile der Quarantänezeit in Quarantänehotels zu absolvieren.
Minderjährige (unter 18 Jahren) und Personen, die gegen Covid-19 geschützt sind (voll geimpft, 3-15 Wochen nach der ersten Impfdosis oder in den letzten 6 Monaten erkrankt waren), sind von Quarantänehotels ausgenommen und können mitführen die Quarantänezeit an einem anderen geeigneten Ort aus.
Derzeit gilt nur die Vorlage eines norwegischen, dänischen oder schwedischen Corona-Zertifikats mit einem von den norwegischen Behörden verifizierbaren QR-Code als sicherer und überprüfbarer Nachweis einer Impfung oder einer Krankheitsgeschichte.
Ab dem 19. Juni sind Reisende aus Ländern innerhalb des EWR und Schengen mit weniger als 500 Neuinfektionen pro 100.000 in den letzten zwei Wochen von der Pflicht zu Quarantänehotels ausgenommen. R eisende aus Ländern außerhalb der EU / Schengen und UK, werden grundsätzlich bis zum negativen Test frühestens nach 3 Tagen im Quarantänehotel untergebracht . Die restliche Einreisequarantäne kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden .
Reisende aus Ländern innerhalb des EWR / Schengen / Vereinigtes Königreich mit einer 14-tägigen Inzidenz von mehr als oder gleich 500 / 100.000 oder in denen besondere professionelle Überlegungen zur Infektionskontrolle gelten, müssen sich 3 Tage lang in Quarantänehotels aufhalten.
Land | Region (leer = ganzes Land) |
Großbritannien |
Haushaltsmitglieder, die mit einer Person zusammenleben, die sich in Einreisequarantäne befindet, wird ermutigt, sich auch in Quarantäne zu befinden, wenn sie keine getrennten Schlafzimmer und Badezimmer haben oder es schwierig ist, einen Abstand von zwei Metern einzuhalten.
Haushaltsmitglieder, die mit einer Person zusammenleben, die sich in Einreisequarantäne befindet, werden ermutigt, sich am siebten Tag nach der Einreise selbst zu testen, auch wenn sie selbst nicht in Quarantäne waren.
Zusätzliche Informationen zu den Einreisebestimmungen:
Bei der Einreise nach Norwegen aus Ländern außerhalb der EU/EWR/Schengen (sog. Drittstaaten) und Überseegebieten müssen Sie unter Quarantäne gestellt werden. Sie müssen grundsätzlich in einem Quarantäne Hotel sein , bis ein negativer Test wird am genommen frühestens nach drei Tagen. Die restliche Einreisequarantäne kann bei Ihnen zu Hause oder an einem anderen geeigneten Ort durchgeführt werden.
Die überseeischen Regionen, einschließlich Gibraltar, werden nicht von den Reiseräten der EU / EWR / Schengen-Länder abgedeckt. Für die Überseegebiete gelten die gleichen Einreisebeschränkungen und Quarantäneregeln wie für andere Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU / EWR / Schengen). Beispiele für Überseegebiete sind Landgebiete in der Karibik und in Nordafrika, die von Schengen-Staaten regiert werden, also nicht zum Schengen-Raum gehören.
Es gibt keine Quarantänepflicht aus Ländern in der EU / EWR / Schengen und Gebieten in der nordischen Region, die eine ausreichend geringe Infektionsausbreitung aufweisen. Diese Gebiete sind in der Karte oben auf dieser Seite grün markiert und werden wöchentlich aktualisiert.
Das FHI bewertet jede Woche die Infektionslage in der EU / EWR / Schengen:
Es ist die Regierung, die darüber entscheidet, welche Länder unter die Einreisequarantäne fallen. Aktualisierte Reisehinweise gelten frühestens am Tag nach der Annahme einer Änderung durch die Regierung.
In „grünen Ländern/Gebieten“ wird die Infektionsausbreitung als so gering eingeschätzt, dass keine Quarantänepflicht besteht, obwohl auch in diesen Gebieten ein erhöhtes Risiko bestehen kann. In „roten Ländern/Gebieten“ ist die Infektionsausbreitung höher. „ Schattierte Bereiche“ wurden nicht ausgewertet oder es liegen keine ausreichenden Daten zur Infektionsausbreitung vor.
Wenn Sie aus einem „roten Land/Gebiet“ oder einem „schattierten Gebiet“ nach Norwegen kommen, sollten Sie sich zur Durchführung der Quarantäne direkt an einen geeigneten Ort, ggf. Wenn Sie sich an einem öffentlichen Ort aufhalten oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen müssen, tragen Sie bis zu Ihrer Ankunft einen Verband. Versuchen Sie, Abfahrten zu vermeiden, bei denen Sie nicht mindestens 1 Meter Abstand zu anderen halten können.
Länder in der EU / EWR / Schengen und Gebiete in der nordischen Region mit weniger als 25 bestätigten Fällen pro 100.000 Einwohner in den letzten zwei Wochen und durchschnittlich weniger als 4% positiven Proben in den letzten zwei Wochen können als Gebiete mit einem ausreichend geringe Infektionsausbreitung.
Darüber hinaus erfolgt eine Gesamtbewertung der Länder anhand der Entwicklung der Infektionsraten und anderer relevanter Informationen.
Die Einschätzung kann auf regionaler Ebene erfolgen, wenn es den Gesundheitsbehörden möglich ist, eine gute und umfassende infektionsschutzfachliche Einschätzung der Infektionsausbreitung in einzelnen Regionen vorzunehmen. Dies gilt derzeit nur für Schweden, Dänemark und Finnland.
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